
Häufige Fragen
zu Finis
Unser Ansatz basiert auf umfassender Information und Aufklärung. Wir möchten dazu beitragen, dass Betroffene, ihre Angehörigen sowie das medizinische und pflegerische Umfeld für die Auseinandersetzung mit Fragen am Lebensende sensibilisiert werden. Dabei vermitteln wir den Kontakt zu Fachärzten, die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei selbstbestimmten Entscheidungen am Lebensende beratend zur Seite stehen.
Finis ist aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, bei der Beschaffung von Medikamenten zu unterstützen. Der Versand und Verkauf von Medikamenten oder vergleichbaren Mitteln ist für uns gemäß dem Arzneimittelgesetz, der Gefahrenstoffverordnung sowie weiteren relevanten gesetzlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung in Deutschland nicht zulässig. Darüber hinaus bietet Finis keine Informationsmaterialien an, die konkrete Medikamente für einen Suizid benennen würden.
Unser Honorar orientiert sich an Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten. Als Orientierungsgröße dient für unsere Vermittlungsleistung ein monatliches Nettoeinkommen. Für die ärztliche Begleitung dienen bis zu drei monatliche Nettoeinkommen, die direkt an die begleitende Fachärztin oder den begleitenden Facharzt gezahlt werden.
Damit möchten wir sicherstellen, dass unsere Begleitung nicht in erster Linie von der wirtschaftlichen Situation abhängt, sondern Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen offensteht. Die konkrete Höhe besprechen wir transparent und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch.
Bitte beachten Sie: Die anfallenden Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und sind vollständig privat zu tragen.
ACHTUNG: Bei Patienten mit psychischen Erkrankungen und unter psychotherapeutischer Medikation/Behandlung wird in der Regel zur Prüfung/Feststellung der Freiverantwortlichkeit ein zusätzliches Gutachten eines unabhängigen Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie (=Psychiater) oder Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (=Psychosomatiker) notwendig. Diese ärztliche Leistung muss vom Patienten selbst beauftragt werden. Dabei entstehen zusätzliche Kosten. Da das Ergebnis der Begutachtung durch die Fachärzte natürlich offen ist, empfehlen wir Patienten mit psychiatrischen Diagnosen oder kognitiven Störungen, eine solche Begutachtung immer vor der Antragstellung bei einer Sterbehilfe-Gesellschaft zu veranlassen.
Finis führt selbst keine Freitodbegleitungen durch, vermittelt aber auf Anfrage den Kontakt zu qualifizierten Ärzt:innen, sofern die gebotenen Voraussetzungen gegeben sind.
Vorraussetzungen
Liegt dem Sterbewunsch primär eine psychische Erkrankung zugrunde, kann dies die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit sowie die Wohlerwogenheit der Entscheidung beeinträchtigen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Erkrankung den Prozess der Abwägung und die Reflexion über Alternativen zum selbstbestimmten Lebensende negativ beeinflusst. Unter diesen Voraussetzungen gestaltet sich die Vermittlung einer ärztlichen Begleitung deutlich komplexer und zeitaufwendiger. In diesen Situationen ist ein fachärztliches Attest des behandelnden Psychiaters oder Psychotherapeuten beziehungsweise ein psychiatrisches Gutachten erforderlich, das die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung bestätigt.
Liegen sowohl körperliche Beschwerden oder Erkrankungen als auch eine psychische Erkrankung vor, muss im Einzelfall geprüft werden, ob und inwieweit die psychische Erkrankung den Sterbewunsch maßgeblich beeinflusst. Lässt sich feststellen, dass der Sterbewunsch nicht vorrangig aus der psychischen Erkrankung resultiert und die Freiverantwortlichkeit sowie Wohlerwogenheit der Entscheidung gegeben sind, ist eine Vermittlung grundsätzlich möglich. Finis behält sich jedoch auch in solchen Fällen vor, eine psychiatrische Stellungnahme der Antragstellenden einzufordern.
Eine pauschale Wartefrist gibt es bei uns nicht. Das Bundesverfassungsgericht fordert als wesentliches Kriterium für die Suizidbegleitung, dass der Sterbewunsch der betroffenen Person nicht spontan oder schwankend, sondern dauerhaft und gefestigt ist (Konstanz).
Ob und in welchem Zeitraum diese Voraussetzung erfüllt ist, beurteilt die begleitende Fachärztin oder der begleitende Facharzt im Einzelfall. Maßgeblich sind die persönliche Situation, der gesundheitliche Zustand und die Festigkeit des Entschlusses – nicht ein starres Zeitfenster. Die ärztliche Entscheidung steht dabei stets im Mittelpunkt.
Nein, eine Garantie ist nicht möglich. Wir prüfen Ihren Antrag professionell, sorgfältig und unter Berücksichtigung der individuellen Umstände und Hintergründe. Die endgültige Entscheidung über eine Begleitung liegt jedoch beim konsultierten Facharzt, der auf Grundlage seiner medizinischen und ethischen Bewertung entscheidet, ob die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Begleitung erfüllt sind.
Finis hat für die Antragsprüfung Sorgfaltskriterien etabliert. Für die Bewilligung ist entscheidend, dass die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung gegeben ist. Dies bedeutet konkret:
Die antragstellende Person muss sich der Tragweite ihrer Entscheidung vollumfänglich bewusst sein, darf nicht aus einem spontanen Entschluss heraus handeln und muss über alternative Handlungsmöglichkeiten Kenntnis haben. Zudem ist erforderlich, dass der Sterbewunsch dauerhaft besteht, unbeeinflusst von Dritten ist und die Person sich darüber im Klaren ist, dass sie den Freitod eigenständig durchführen muss.
Durchführung
Finis vermittelt ärztliche Begleitungen, sofern die erforderlichen Antragskriterien erfüllt sind.
Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser in unserer Geschäftsstelle geprüft und bearbeitet. Falls erforderliche Informationen oder Unterlagen noch fehlen, nehmen unsere Mitarbeitenden Kontakt mit Ihnen auf. Sind alle Sicherheitsstandards erfüllt, erfolgt die Vermittlung an eine mit Finis kooperierenden Fachärztin oder Facharzt.
Zunächst führt die Fachärztin oder der Facharzt ein Erstgespräch mit Ihnen, in der Regel bei Ihnen zu Hause. Kurz vor der geplanten Begleitung, findet ein Zweitgespräch statt. Beide Gespräche dienen der sorgfältigen Prüfung Ihrer Freiverantwortlichkeit und der Wohlerwogenheit Ihrer Entscheidung. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die ärztliche Begleitung durchgeführt werden.
Die Begleitung findet üblicherweise in Ihrem vertrauten Umfeld statt. Nach Ihrem Tod werden die zuständigen Behörden informiert und erhalten alle erforderlichen Unterlagen. Dieser Ablauf ist durch § 159 StPO rechtlich geregelt.
Wir verwenden ausschließlich ein überdosiertes Narkosemittel per intravenöser Infusion.
Wichtiger Hinweis: Unser Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige, einsichtsfähige Personen. Wir bieten keine Krisenintervention für Menschen mit akuten psychischen Erkrankungen oder temporären Suizidgedanken.
Sollten Sie sich in einer seelischen Notlage befinden, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder die Telefonseelsorge Tel. 0800 111 0 111 oder unter www.telefonseelsorge.de