Schritt für Schritt erklärt

Bei Finis steht für uns jeder Mensch im Mittelpunkt. Wir prüfen jede Anfrage mit der nötigen Sorgfalt und begleiten Betroffene mit Empathie durch diesen Prozess. Unser oberstes Anliegen: Der Wunsch nach begleitetem Suizid muss reiflich überdacht, frei von äußerem Druck und im rechtlich zulässigen Rahmen umgesetzt werden. Würde und Respekt sind dabei unsere Leitprinzipien.
Vermittlung einer fachärztlichen Freitodbegleitung
Kontaktaufnahme
Ihre erste Kontaktaufnahme erfolgt unkompliziert über das Online-Formular auf dieser Seite. Füllen Sie die Pflichtfelder aus und schildern Sie uns in wenigen Sätzen Ihr Anliegen.
Rückmeldung
Innerhalb von wenigen Werktagen nach Ihrer Kontaktaufnahme nehmen wir telefonisch oder per Email Kontakt mit Ihnen auf. Wir werden Sie ab diesem Zeitpunkt kontinuierlich durch alle weiteren Schritte begleiten.
Ausfüllen des Fragebogens
Nach dem ersten Gespräch senden wir Ihnen einen Fragebogen per E-Mail zu. Dieser hilft uns, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen.
Prüfung Unterlagen
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingehen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Wir sichten dann sorgfältig alle eingereichten Dokumente und Informationen.
Annahme des Facharztes
Sobald Ihre Daten überprüft worden sind und alle Dokumente vollständig vorliegen, übernimmt einer unserer erfahrenen Fachärzte Ihre Begleitung und meldet sich persönlich bei Ihnen.
Freitodbegleitung
Kontaktaufnahme
Ihre erste Kontaktaufnahme erfolgt unkompliziert über das Online-Formular auf dieser Seite. Füllen Sie die Pflichtfelder aus und schildern Sie uns in wenigen Sätzen Ihr Anliegen.
Rückmeldung
Innerhalb von wenigen Werktagen nach Ihrer Kontaktaufnahme nehmen wir telefonisch oder per Email Kontakt mit Ihnen auf. Wir werden Sie ab diesem Zeitpunkt kontinuierlich durch alle weiteren Schritte begleiten.
Ausfüllen des Fragebogens
Nach dem ersten Gespräch senden wir Ihnen einen Fragebogen per E-Mail zu. Dieser hilft uns, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen.
Prüfung der Unterlagen
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingehen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Wir sichten dann sorgfältig alle eingereichten Dokumente und Informationen.
Rechtliche Grundlagen auf einem Blick
Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26. Februar 2020 ist das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in Deutschland anerkannt. Sie können nun legal ärztliche Hilfe beim Freitod erhalten. Folgende rechtliche Rahmenbedingungen gelten:
Ein Arzt bzw. Ärztin prüft die Freiverantwortlichkeit, die Ernsthaftigkeit sowie Dauerhaftigkeit der Entscheidung. Dabei muss die Person umfassend über Alternativen wie Palliativmedizin, Schmerztherapie und psychologische Unterstützung aufgeklärt werden.
Die sterbewillige Person muss den entscheidenden letzten Schritt eigenständig und bei vollem Bewusstsein ausführen. Die Kontrolle liegt vollständig bei ihr, nur Sie können den finalen Akt durchführen.
Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) bleibt in Deutschland verboten (§ 216 StGB). Zulässig ist ausschließlich die Beihilfe, bei der die sterbewillige Person das Mittel sich selbst zuführt.
Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) bleibt in Deutschland verboten (§ 216 StGB). Zulässig ist ausschließlich die Beihilfe, bei der die sterbewillige Person das Mittel sich selbst zuführt.
Alle Schritte des Prozesses werden sorgfältig dokumentiert, von der Vermittlung über die ärztliche Prüfung bis zur finalen Begleitung. Dies gewährleistet Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Zudem sichert es eine gleichbleibende hohe Qualität.
Voraussetzungen für eine Freitodbegleitung
Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26. Februar 2020 ist das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in Deutschland anerkannt. Sie können nun legal ärztliche Hilfe beim Freitod erhalten. Folgende rechtliche Rahmenbedingungen gelten:
Ihre Entscheidung muss frei von äußerem Druck, Zwang oder unzulässiger Beeinflussung getroffen werden. Akute psychische Erkrankungen, insbesondere behandelbare Depressionen, müssen ausgeschlossen oder therapiert sein, da sie die freie Willensbildung beeinträchtigen können.
Der Wunsch nach einem begleiteten Freitod darf keine spontane oder vorübergehende Entscheidung sein. Er muss über einen längeren Zeitraum bestehen und auch nach umfassender Beratung und Bedenkzeit aufrechterhalten werden.
Anders als in anderen Ländern ist in Deutschland keine unheilbare oder tödliche Erkrankung erforderlich. Auch Menschen ohne schwere körperliche Leiden können unter bestimmten Umständen Unterstützung erhalten – vorausgesetzt, alle anderen Kriterien sind erfüllt.
Sie müssen über alle Alternativen aufgeklärt worden sein, einschließlich palliativmedizinischer Möglichkeiten, Schmerztherapie und psychosozialer Unterstützung. Die Entscheidung kann nur nach einem intensiven Beratungsprozess getroffen werden.
Sie müssen volljährig und voll geschäftsfähig sein. Das bedeutet, Sie können die Tragweite Ihrer Entscheidung vollständig erfassen und sind in der Lage, Ihren Willen frei zu bilden und zu äußern.
Wichtiger Hinweis: Unser Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige, einsichtsfähige Personen. Wir bieten keine Krisenintervention für Menschen mit akuten psychischen Erkrankungen oder temporären Suizidgedanken.
Sollten Sie sich in einer seelischen Notlage befinden, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder die Telefonseelsorge Tel. 0800 111 0 111 oder unter www.telefonseelsorge.de